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Anlagenprüfungen

Erstellung von Anlagenbüchern mittels COM-SCHÄCKE und DDS-CAD für

  • Mitbewerber

  • Vermieter

  • Endkunden

Wir überprüfen Anlagen für Privatkunden, Gewerbe und Wohnungsvermieter

Um die Sicherheit von Menschen und Anlage gewährleisten zu können bedarf es einer regelmäßigen, professionellen Überprüfung elektrischer Anlagen.

Für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen sind Überprüfungen laut ÖVE/ÖNORM gesetzlich vorgeschrieben. Vermieter haften für den vermieteten Gegenstand. Demnach wäre eine Überprüfung zumindest bei Mieterwechsel sinnvoll. Private sollten Ihre Anlage zu Ihrer eigenen Sicherheit regelmäßig überprüfen.

Die Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber. Wer die vorgeschriebenen Anlagenprüfungen nicht durchführt handelt „grob fahrlässig“. Bei einem solchen Vergehen zahlen Versicherungen im Regelfall nicht.

Wir bieten Ihnen die sachgemäße Prüfung Ihrer elektrischen Anlage nach ÖVE/ÖNORM mit Prüfbefund.

Prüfungsintervalle

Gemäß Betriebsanlagenverordnung:
Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gemäß ÖVE E5 Teil 1/1989 betrieben wird, beträgt der Überprüfungsintervall 2 Jahre. Die Behörde kann allerdings kürzere Intervalle vorschreiben!

Für alle anderen elektrischen Anlagen gilt als Prüfungsintervall: 6 Jahre beim vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und 5 Jahre bei allen anderen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Gemäß Elektroschutzverordnung:
Wenn eine elektrische Anlage vorliegt, die gem. ÖVE E5/1989 betrieben wird, ist diese alle 5 Jahre zu überprüfen.

Für folgende Bereiche sind jedoch andere Prüfungsintervalle vorgesehen:

  • für Banken, Versicherungen, Büro- und Handelsbetriebe alle 10 Jahre
  • Bei außergewöhnlicher Beanspruchung (Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung) kann die Behörde, auch kürzere Überprüfungsintervalle für die wiederkehrende Überprüfung vorschreiben (3 Jahre bzw. 1 Jahr bei mehreren Beanspruchungen).
  • für Baustellen gemäß Bauarbeiterschutzverordnung jährlich
  • für Blitzschutzanlagen
  • 3 Jahre für Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsmittel, die durch ihre Lage, Bauweise, Flächenausdehnung oder Höhe blitzschutzgefährdet sind
  • 1 Jahr für alle explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffe oder bei größeren Mengen leichtentzündlicher Arbeitsstoffe

gemäß Arbeitsstättenverordnung:
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen und Brandmeldeanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

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TP-Elektrotechnik e.U. – Elektroinstallationen – Gebäudeautomation – Photovoltaik

TP-Elektrotechnik e.U. Thomas Pichler
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